• Balu

    von

    Wir begrüßen Euch auf unserer Homepage die speziell für Euch Wanderreiter/innen gestaltet ist.

    Was bieten wir euch: Ein Forum in dem man sich über sämtliche Belange rund um das Wanderreiten austauschen kann.

    Eine Datenbank, in der Wanderreitstationen, Bring/Holservice, pferdefreundliche Gastronomien, Tierärzte/Kliniken, Hufschmiede/Techniker, Ärzte und einiges mehr zu finden sein werden.

    Die Wanderreitkarte mussten wir nicht neu erfinden, sondern durften das Projekt von Klaus Gaßner verlinken, wofür wir ihm danken.

    Der Reiterkalender ist einsatzfähig und wartet auf Termine von euch.

    Wir werden ständig an der Seite weiter arbeiten und sind für Anregungen sehr dankbar.

    Viele Grüße
    Euer Balu und Dusty http://satteltramp.eu/images/smilies/icon_smile.gif
    von  Seitenaufrufe: 11975 

    Wer sich mehrere Tage in der Natur, besonders als Wanderreiter aufhält, benötigt eine bewährte, gute und durchdachte Ausrüstung.

    Wichtig ist dabei, nie das Gesamtgewicht - Reiter - Sattel - Ausrüstung - aus den Augen zu verlieren. Schnell haben sich da 100 kg und mehr summiert, die das Pferd über weite Strecken in allen Gangarten tragen können muß.

    Folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Überhaupt entwickelt sich eine individuelle Ausrüstung mit den Jahren und der Erfahrung.



    Für das Pferd:



    -gut passender Arbeitssattel, es empfiehlt sich der Westernsattel

    oder ein spezieller Wandersattel

    -Pad, Decke oder Woillach

    -Reithalfter, Trense oder Sidepull

    -Wanderreithalfter mit Anbindestrick ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:02

    Reitrechte

    Reiten in der Flur
    Feld- und Forstgesetz, §5: Reiten ist auf geeigneten Wegen und Wegrändern erlaubt

    Reiten im Wald
    Feld- und Forstornungsgesetz, ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:02

    Reiten und Fahren in Flur:

    geregelt nach BNatSchG
    Wegesperrung können durch die untere Naturschutzbehörde vorgenommen werden.
    Kennzeichnungspflicht besteht ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:01

    Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG)

    Sechster Abschnitt Bestimmungen über das Betreten des Waldes
    § 25 Betreten des Waldes
    (1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet.
    Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald ist nur
    auf Straßen und Wegen gestattet; die Pferde müssen gekennzeichnet sein.
    Auf gekennzeichneten ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:00

    In NRW gibt es keine Definition über Reiten und Führen von Pferden in der Natur, wie es in anderen Ländern geregelt ist. Ein relativ restriktives Reitrecht, was sich aus unterschiedlichsten Gesetzen zusammensetzt, macht es nicht einfach, sich richtig zu verhalten.
    Unter www.vfd-nrw.de gibt es die Möglichkeit, sich die Taschenkarte zum Reitrecht in NRW auszudrucken.
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:00

    Landeswaldgesetz (LWaldG) Vom 30. November 2000

    Teil 6
    Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
    § 22
    Betreten, Reiten, Befahren

    (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
    Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch ...
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