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Veröffentlicht: 19.09.2012 18:49
Das Reiten und Fahren auf öffentlichen Verkehrsflächen regelt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Für Gespannfahrer und Reiter gelten sinngemäß die gleichen Verkehrsregeln wie für Fahrzeuge.
Bundesrecht
a) Straßenverkehrsrecht:
Im Einzelnen gilt für das Reiten folgendes:
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Pferde sind im Straßenverkehr nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen
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