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    von  Seitenaufrufe: 11990 

    Wer sich mehrere Tage in der Natur, besonders als Wanderreiter aufhält, benötigt eine bewährte, gute und durchdachte Ausrüstung.

    Wichtig ist dabei, nie das Gesamtgewicht - Reiter - Sattel - Ausrüstung - aus den Augen zu verlieren. Schnell haben sich da 100 kg und mehr summiert, die das Pferd über weite Strecken in allen Gangarten tragen können muß.

    Folgende Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Überhaupt entwickelt sich eine individuelle Ausrüstung mit den Jahren und der Erfahrung.



    Für das Pferd:



    -gut passender Arbeitssattel, es empfiehlt sich der Westernsattel

    oder ein spezieller Wandersattel

    -Pad, Decke oder Woillach

    -Reithalfter, Trense oder Sidepull

    -Wanderreithalfter mit Anbindestrick ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:02

    Reitrechte

    Reiten in der Flur
    Feld- und Forstgesetz, §5: Reiten ist auf geeigneten Wegen und Wegrändern erlaubt

    Reiten im Wald
    Feld- und Forstornungsgesetz, ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:02

    Reiten und Fahren in Flur:

    geregelt nach BNatSchG
    Wegesperrung können durch die untere Naturschutzbehörde vorgenommen werden.
    Kennzeichnungspflicht besteht ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:01

    Waldgesetz für das Saarland (Landeswaldgesetz - LWaldG)

    Sechster Abschnitt Bestimmungen über das Betreten des Waldes
    § 25 Betreten des Waldes
    (1) Das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung ist jedermann gestattet.
    Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Wald ist nur
    auf Straßen und Wegen gestattet; die Pferde müssen gekennzeichnet sein.
    Auf gekennzeichneten ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:00

    In NRW gibt es keine Definition über Reiten und Führen von Pferden in der Natur, wie es in anderen Ländern geregelt ist. Ein relativ restriktives Reitrecht, was sich aus unterschiedlichsten Gesetzen zusammensetzt, macht es nicht einfach, sich richtig zu verhalten.
    Unter www.vfd-nrw.de gibt es die Möglichkeit, sich die Taschenkarte zum Reitrecht in NRW auszudrucken.
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:00

    Landeswaldgesetz (LWaldG) Vom 30. November 2000

    Teil 6
    Rechte und Pflichten der Waldbenutzenden
    § 22
    Betreten, Reiten, Befahren

    (1) Jeder darf Wald zum Zwecke der Erholung betreten. Das Betreten erfolgt auf eigene Gefahr.
    Neue Sorgfaltspflichten oder Verkehrssicherungspflichten der Waldbesitzenden werden hierdurch ...
    von Veröffentlicht: 19.09.2012 18:59

    Reiten in der Flur
    Naturschutzgesetz, §40: auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt (darunter viele geeignete Sand- und Wiesenwege), auf Privatwegen nur, wenn sie trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind; am Strand erlaubt, wenn nicht per Gemeindesatzung verboten

    Reiten im Wald
    Landeswaldgesetz, §28: nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt

    Reiten in Natur-Landschaftsschutzgebieten
    und nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt, am Strand verboten

    Kennzeichnungspflicht
    keine

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