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    von Veröffentlicht: 19.09.2012 19:59

    Reiten in der Flur
    Naturschutzgesetz, §40: auf öffentlichen Straßen und Wegen erlaubt (darunter viele geeignete Sand- und Wiesenwege), auf Privatwegen nur, wenn sie trittfest oder als Reitwege ausgewiesen sind; am Strand erlaubt, wenn nicht per Gemeindesatzung verboten

    Reiten im Wald
    Landeswaldgesetz, §28: nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt

    Reiten in Natur-Landschaftsschutzgebieten
    und nur auf ausgewiesenen Wegen erlaubt, am Strand verboten

    Kennzeichnungspflicht
    keine

    Pferdeverzeichnis