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    von Veröffentlicht: 19.09.2012 18:52

    Die rechtlichen Regelungen über das Reiten und das Fahren mit bespannten Fahrzeugen in der freien Landschaft und im Straßenverkehr in Baden-Württemberg
    Reiten und Fahren in der offenen Landschaft
    Gesetzliche Regelungen: - Naturschutzgesetz Ba.-Wü. (§§ 2, 49, 52, 53)
    "Jedermann hat ein Recht auf Erholung in der freien Landschaft. Zur Erholung gehören auch natur- und landschaftsverträgliche sportliche Betätigungen ...

    Pferdeverzeichnis