• Reiten in Thüringen

    Reiten und Fahren in Flur:

    geregelt nach BNatSchG
    Wegesperrung können durch die untere Naturschutzbehörde vorgenommen werden.
    Kennzeichnungspflicht besteht nicht.

    Reiten und Fahren im Wald

    Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
    Fahren ist erlaubt auf Reitwegen mit mindestens 2 Metern Breite.
    Kennzeichnungspflicht besteht, Anerkennung von Kennzeichen anderer Bundesländer.
    Pferdeverzeichnis