Reiten und Fahren in Flur:
geregelt nach BNatSchG
Wegesperrung können durch die untere Naturschutzbehörde vorgenommen werden.
Kennzeichnungspflicht besteht nicht.
Reiten und Fahren im Wald
Reiten ist auf gekennzeichneten Reitwegen erlaubt.
Fahren ist erlaubt auf Reitwegen mit mindestens 2 Metern Breite.
Kennzeichnungspflicht besteht, Anerkennung von Kennzeichen anderer Bundesländer.