Servus!
Innerhalb der EU gilt der FREIE Verkeht von Waren, Sachen und Personen. Es gibt dabei keinerlei Zeitliche Begrenzung.
Landesübliche Gesetze müssen eingehalten werden.
D.h. für die gestellte Frage, daß ein/eine Deutscher mit ALL seinen Sachen (Pferd, Hund,...) so lange er will nach Österreich kommen kann.
Da in Österreich die Tollwutimpfung nicht mehr Pflicht ist, müssen die Tiere nicht geimpft sein und auch sie können unbegrenzt bleiben.
Aber der Equidenpass ist Pflicht, also muß er dabei sein.
Ebenso der Chip im Hund (das habe ich vergessen oben zu erwähnen, danke KlaK).
Eine Amtstierärztliche Bescheinigung ist schon seit Jahren NICHT mehr nötig (zwische Ö und D), dürfte aber laut EU-Richtlinie von Länder wieder eingeführt werden, wenn eine Säuchengefahr droht. Das gilt im Moment z.B. für rumänische Einhufer , da dort die EIA wütet.
LG gerald


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