Hallo! So viel wie ich weiß, haben der Jagtpächter des Gebiets und der Landwirt beide das Recht das Bereiten des Stoppelfelds zu untersagen. Der Jagtpächter wegen Ruhestörung von dem Wild und der Landwirt könnte Flurschäden anbringen ( z.B. Bodenverdichtung). Beides ist mir beim Rüberreiten schon passiert.


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