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Thema: Reiten über Stoppelfelder ! ?

Baum-Darstellung

  1. #2
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    Danke
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    Servus!

    Wenn ich in Ö widerrechtlich Privatgrund, oder Gemeindegrund bereite, dann ist das Besitzstörung. Das geht einen Jagdpächter absolut nichts an. Nur der Grundbesitzer- oder Pächter dürfte das zur Anzeige bringen.
    Insofern musst du dich mit so einem Jäger nicht einmal hinstellen. Selbst die Polizei darf seine event. Anzeige nicht aufnehmen. Jagdpacht hat absolut nichts mit Grundbesitz oder Pacht zu tun.

    Allerdings sehe ich es bei uns auch immer öfter, daß die Bauern es nicht mehr gerne sehen, wenn man über ihre Stoppelfelder reitet.

    LG

  2. Folgende 3 Benutzer sagen Danke zu gerald für den nützlichen Beitrag:

    arlymieatiffany (01.10.2016),dhalladayvone (07.08.2016),rawkertobih (21.09.2016)

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