Servus!
Das scheint dann in D ganz anders zu sein, als in Ö. Bei uns gibt es die Jagtpacht und die hat absolut nichts mit Grund- bzw Eigentumsrecht zu tun. Insofern hat bei uns ein Jäger gar kein Recht, das Bereiten von "Irgendwas" zu verbieten. Bereite ich Eigengrund (welchen auch immer) dann darf das NUR der Grundbesitzer, bzw ein Grundpächter beanstanden.
Zwar nehmen sich viele Jäger bei uns dieses Recht heraus, aber rechtens ist das nicht und wie schon geschrieben, eine etwaige Anzeige von einem Jagtpächter wegen Besitzstörung wird von der Polizei nicht einmal angenommen.
LG
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