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Thema: Gebisslos draus

Baum-Darstellung

  1. #3
    Administrator Avatar von dusty
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    Servus,
    in D gibt es keine Vorschriften wie das Pferd gezäumt sein muss um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. "Angemessene Beizäumung" bedeutet lediglich, das Tier jederzeit damit unter Kontrolle halten zu können.
    Und das ist der Knackpunkt im Fall der Fälle. Gerichtlich würde zu klären sein, ob ein Unfall durch eine schärfere Zäumung zu verhindern gewesen wäre. Versicherungstechnisch bist du ja auf der sicheren Seite. Gerichtlich ist es vermutlich Glückssache.
    Grüße, dusty
    Geschichte ist die Lüge, auf die man sich geeinigt hat.
    (Voltaire)

  2. Folgende 6 Benutzer sagen Danke zu dusty für den nützlichen Beitrag:

    aiusadam (22.10.2018),dhalladayvone (28.10.2017),earngenemil (31.10.2018),ieresikvale (28.07.2018),inorrixdarr (09.08.2018),syorkscord (30.11.2018)

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