Hallo ihr Lieben,
mir geht es hier nicht um eine Beratung bezüglich der Zäumung.
Mich interessiert vielmehr, ob mir jemand eine ganz konkrete Antwort auf die Frage geben kann, ob gebissloses reiten im Gelände, bzw. im Straßenverkehr tatsächlich verboten ist.
In meiner Versicherung ist das gebisslose Reiten im Gelände explizit mitversichert, auch konnte ich aus den entsprechenden Gesetzestexten nur Zitate wie "mit angemessener Beizäumung" finden. Was bedeutet für den Gesetzgeber "angemessen"? Nirgendwo finde ich eine Textstelle, die explizit die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr ohne Gebiss verbietet.
Vielleicht könnt ihr mir ja weiter helfen.![]()
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