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Thema: Schwebsitz statt Leichttraben?

  1. #11
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    Hallo,

    @Gerald: Das mit dem verletzten Pferd Deiner Bekannten ist natürlich hardcore - ich denke mal, ein Verhalten in diesem Falle wird Dir niemand wirklich "beibringen" können - zumal es ja auch eine rechtlich verzwickte Sachlage ist! Ich meine, wie soll Otto-Normal-Bürger ein Tier in einem solchen Fall erlösen? Erschießen? D.h. mindestens vorher Waffenschein - aber darfst Du überhaupt eine Waffe "einfach so" dabei haben? Bolzenschußgerät ist glaube ich auch mittlerweile verboten (außerdem wiegt das Teil einiges!) und der Umgang damit sollte geübt sein, sonst kann man mehr Schaden als Nutzen damit verursachen; letzlich das "Schächten" - wer kann das schon? Und wer hat schon ein solches (scharfes !!!) Messer dabei - für den Fall der Fälle?

    Die überwiegende Anzahl der Wanderreiter - vermute ich jetzt mal - verbringt seine Nächte eher in Wanderreitstationen als in "freier Natur" (was in Deutschland zumindest ohne Einverständnis des Besitzers ohnehin verboten ist), von daher denke ich mal, sieht es mit dem (mangelnden) Nahrungsangebot fürs Pferd (also Gras/Heu) nicht so wild aus (wobei ich hier nicht von Extremen, wie z.B. Gebirgstouren rede), ich denke mal, daß man da eher seltener in die Bredouille gerät. Ansonsten könnte man dieses Thema mal bei einem Futterseminar anschneiden (übrigens nicht nur für Pferdehalter empfehlenswert!) oder seinen TA gezielt darauf ansprechen.

    Das hobbeln wird zumindest theoretisch in diversen Büchern erklärt.

    Das Wissen über das Outdoorequipment kann man sich durch Beratung/Seminare in diversen Outdoorshops aneignen, auch gibt es "Survival-Camps" (allerdings für Fußgänger ), in denen man sich über diese Fragen informieren kann.

    Auch über Begleithunde (egal ob für den Reiter oder Fußgänger) gibt es Literatur, sogar spezielle Kurse (wobei ich glaube, daß eine einfache Hundeschule ausreichen müßte).

    Du siehst, wenn Du nur lange genug suchst, wirst Du für (fast) alles Literatur finden

    Um ehrlich zu sein finde ich Deine "Wissenswünsche" äußerst speziell - nicht uninteressant oder überflüssig, sondern für den "Otto-Normal-Wanderreiter" zu detailliert. Allerdings wäre es schon sinnvoll, diese Themen zumindest beim Wanderreitführer (evtl. sogar beim WRA2) anzuschneiden.


    @Molly: ich persönlich kenne lediglich Turnierreiter, die Angst haben überhaupt mit ihrem Pferd (egal ob alleine oder mit mehreren) ins Gelände zu gehen. Wobei die weniger Angst haben, sich zu verreiten, als daß ihr Pferd sich erschreckt (und verletzt) und es unkontrollierbar davonläuft.
    Und Du wirst lachen, im fs-Zentrum in Reken werden gezielt Kurse angeboten, in denen ängstliche Reiter lernen, souverän ins Gelände gehen

    Kurse und Bücher können bestimmt nicht die praktische Übung in der Heimat ersetzen, darum soll es ja auch gar nicht gehen, aber sie können doch einen Einstieg bieten! Auch theoretisches Wissen kann in Problemsituationen sicherer machen!

    Und dann nochmal, die Frage WO willst du denn einen W-Ritt machen? Bei uns in der Gegend kann man sich ja nicht mal verirren, hier ist doch alle rit ein Dorf... Handyempfang gibts auch überall, schnell wäre ein Hänger herbeigerufen wenn was wäre...
    Meinst Du das jetzt retorisch oder als direkte Frage an mich?

    LG, Risha

  2. #12
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    Servus!

    Natürlich sind meine Themen sehr spezifisch! Habe ja geschrieben, daß jeder seine Touren anders macht.
    Weiters HABE ich ebenfalls geschrieben, daß man das eigene spazielle Wissen besser in div "Fach"-Kursen erlangen kann.
    Das IST ja meine Ansicht, daß jeder seine Ritte ANDERS anlegt und somit auch das erforderliche Wissen entsprechend darauf abstimmen soll. Das gilt auch für "Hof zu Hof" Reiter, die haben dann halt andere Schwerpunkte.
    Ich denke da z.B. an das erkennen div. Futtermittel, welche man in Herbergen vorgesetzt bekommt. Nicht jeder erkennt, ob es sich bei den Körnern um Hafer, Gerste oder sonst was handelt. Du würdest staunen, wenn du wüsstest, WAS meinem Pferd in Wanderreitstationen schon alles versucht wurde vorzusetzten!

    Eine sogenannte "Freinächtigung auf öffentlichem Grund" ist in Österreich, Ungarn, Italien, Schweiz und Deutschland übrigens erlaubt! Das sind die Länder, die ich SICHER weis und es schon gemacht habe. Bin aber überzeugt, daß es nicht die einzigen Länder sind, man muß sich nur erkundigen.

    Das Wissen über "Ersatznahrung" in freier Natur kann auch auf einem normalen Tagesritt von Nöten werden, sei es nur für eine Mittagspause, oder wenn man sich verritten hat und die Tour dauert länger als erwartet.
    Ich selbst wurde bei einem normalen Tagesritt schon mal von einem hefftigen Gewitter in einer Scheune aufgehalten, in der wir Schutz suchten. Da war ich froh, daß ich unseren Tieren etwas zum knabbern zusammen suchen konnte, damit sie vom Donnern etwas abgelenkt wurden.

    Ebenso das "Erlösen" eines Pferdes. So etwas schreckliches kann auch im Wald hinter dem Haus passieren und auch da kann es ewig dauern, bis ein Tierarzt vor Ort ist.
    ICH weis jedenfalls eine Methode, wie Otto-Normalverbraucher ein Pferd absolut schmerzfrei und ohne ungewöhnliche Werkzeuge erlösen kann!
    Übrigens geschah der von mir geschilderte Vorfall auch auf einem "normalen" Tagesritt!

    Du siehst also, es muß nicht unbedigt eine "Extrem-Tour" sein!!!!!
    Man muß sich eben nur entsprechend erkundigen. In einem Wanderreitkurs oder Buch erfährt man so etwas NICHT und darum ging es ja.

    LG gerald

  3. #13
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    Hallo Gerald,

    schön, daß wir uns einig sind, daß Deine Ansprüche an eine Wanderreitausbildung auf jeden Fall sinnvoll sind, aber nicht umgesetzt werden... - aus diversen Gründen.
    Ich persönlich würde es auch begrüßen, wenn etwas mehr "Outdoor-Hightech" Einzug in die Reiterei im Allgemeinen halten würde - nicht umsonst war eine meiner ersten Fragen hier im Forum, warum denn den schweren Lederpacktaschen vor den leichten Kunststoff-Packtaschen Vorzug gegeben wird
    Wobei ich andere Themen sogar noch dem Vorzug geben würde, Thema Fütterung z.B.
    Wie Du schon schreibst, ist es in der Tat erschreckend, wie wenig Pferdebesitzer über die gängigen Pferdefuttermittel informiert sind - für Pferdehalter (auch "Übergangspferdehalter" wie z.B. auf Wanderreitstationen) sollte dies Pflicht sein! Ob man jetzt Winter- von Sommergerste-Körner unterscheiden können muß, sei mal dahin gestellt, aber das z.B. Weizen in größeren Mengen den Magen verklebt und von daher schädlich ist, oder das Gerste wenigstens angequetscht sein muß, damit es überhaupt verdaut werden kann - davon sollte man zumindest mal gehört haben. Schlimm finde ich auch solche Pferdehalter, die HeuCobs kaum von Rübenschnitzel unterscheiden können und letztere trocken füttern!

    Zitat Zitat von gerald Beitrag anzeigen
    Eine sogenannte "Freinächtigung auf öffentlichem Grund" ist in Österreich, Ungarn, Italien, Schweiz und Deutschland übrigens erlaubt! Das sind die Länder, die ich SICHER weis und es schon gemacht habe. Bin aber überzeugt, daß es nicht die einzigen Länder sind, man muß sich nur erkundigen.
    Da ich mir sicher war, daß das Wildcampen in Deutschland nicht erlaubt ist, habe ich mal gegoogelt:
    z.B. hier: Wo kann/darf man Wildcampen - gesetzliche Regelungen ? , hier: Wildcampen in Deutschland - Trekkingforum.com , oder besonders interessant (da Jura-Forum) hier: Wild campen - JuraForum.de . Daß es für einige Bundesländer seit 2009 Ausnahmen gibt, war mir nicht bekannt.

    Deine Methode bzgl. des Erlösens würde mich interessieren (gerne per PN) - ich hoffe zwar niemals in eine solche Situation zu kommen, aber wenn es dann doch mal sein sollte, ist man wenigstens etwas informiert.

    Es gibt viele Dinge, die man nicht in Büchern oder Kursen erfährt - im Gegensatz dazu "lernt" man manchmal Dinge, von denen man genau weiß, daß sie falsch sind. Von daher bemühe ich mich kritisch zu sein und zu hinterfragen - genau deshalb auch die Anfangsfrage bzgl. des Schwebsitzes - vielleicht hat es ja doch seinen Sinn?

    Meinen zweiten Wanderritt (quasi der einzige mit meiner Stute) sind alle Teilnehmer extrem naiv angegangen: nur zwei von sieben Pferden waren überhaupt halbwegs für einen zwei-Tagesritt trainiert (ein geliehenes Wanderreitpferd und meines, das kurz vorher noch im Schulbetrieb lief und so täglich zw. 1-4 Stunden je nachdem auf dem Platz oder im Gelände geritten worden war), entsprechend hatten wir am zweiten Tag ein Pferd mit angelaufenen Beinen und eines mit leichtem Satteldruck, die Schrittgeschwindigkeit hatte sich um ca. 50 % verlangsamt.
    Als wir auf einen Waldweg entlanggingen (wenigstens haben wir geführt, da wir über eine rutschige und abschüssige Felsscholle mußten), erschreckte sich das letzte Pferd, verlor auf dem schmalen Weg das Gleichgewicht, rutschte mit den Hinterbeinen ab und die Böschung (gut 4 m) runter, überschlug sich, landete auf dem Rücken im Bach, rannte anschließend kopflos durch den Wald um völlig hysterisch wieder zur Herde zurückzukommen. Daß sie nicht noch durch den niedrig gespannten Drahtzaun gerannt ist, war ebenfalls mehr Glück als Verstand.
    Bei diesem Wanderritt ritten 3 (!) Tierärzte mit - keiner hatte daran gedacht, etwas für Notfälle mitzunehmen! (Handys waren 1994 noch nicht üblich)
    Zusätzlich sind da noch ein paar kleine Dinge vorgefallen, bei denen sich mir heute die Nackenhaare aufstellen.

    Obwohl ich auch heute noch von den positiven Seiten dieses Wanderrittes zehre, weiß ich doch, daß ich auf meinen nächsten Wanderritt um einiges vorbereiteter sein sollte - zum Wohle des Pferdes und natürlich auch zu meinem Wohl!

    LG, Risha

  4. #14
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    Campen ist natürlich überall, auch in Ö, verboten.
    Es geht aber um die sogenannte Freinächtigung und die ist erlaubt!
    Das kommt daher, daß man übermüdete Menschen gesetzlich NICHT zwingen darf, weiter zu machen. Das betrifft z.B. auch Autofahrer, sogar mit Campingmobil oder Wohnwagenangänger. Die dürfen überall (natürlich nicht im Parkverbot) stehen bleiben und sich ausschlafen, aber eben nicht campen, also Tisch aufstellen, Lagerfeuer oder eben Handlungen setzen, die nicht dem ausschlafen dienen. Und das gilt für sämtliche öffentlichen Straßen und Wege, auf denen die StVO gilt, auch für Reitwege, denn Reiten unterliegt unter Anderem ja auch der StVO.
    Man darf also auch als müder Wanderreiter auf öffentlichem Grund ausschlafen, aber nicht campen.

    Aber mal ganz abgesehen davon, ich hatte in meine gut 25 Jahren Reiterei noch nie das geringste Problem, nicht einmal mit privaten Grundbesitzern.
    Man hat mich in all den Jahren meistens gar nicht entdeckt und die 2-3 Mal, wo es ein Zuständiger gesehen hat, habe ich nach kurzer Erklärung meiner Situation ebenfalls bleiben dürfen. Natürlich habe ich nie etwas zerstört, nie Nutzflächen benützt, nie ein Feuer gemacht und NIE Abfall hinterlassen.
    Weiters gibt es natürlich auch die Möglichkeit, daß man den Grundbesitzer einfach bittet und ihm event sogar etwas Geld dafür anbietet. Erfahrungsgemaß wir es meist nicht angenommen. Mir ist sogar schon einmal am nächsten Morgen ein Frühstück vorbei gebracht worden!

    Zur "Erlösung":
    Ich habe mir von meinem befreundeten Tierarzt UND Wanderreiter eine Möglichkeit zeigen lassen. Ich hoffe zwar, daß ich nie und nimmer in solch eine schreckliche Situation komme, aber ich möchte auch nicht, daß mein Tier irgendwo herumliegen muß und stundenlange Qualen erleiden muß. Ob ich es in so einer Notlage dann auch schaffe, ist eine andere Frage, aber ich hoffe im Interesse meines Lieblings, daß ich die psychische Kraft aufbringen werde!
    Es gibt eine Stelle im Enddarm, etwa 20-30cm im After und nach oben, wo eine große Arterie verläuft und keine nennenswerten Nerven sind. Wenn man mit einem kleinen Messer, durch die Hand geschützt, eindringt und sie durchscneidet, dann verblutet das Tier innerlich rasch und schmerzfrei.
    Ich habe mir diese Stelle auf div Röntgenbildern und auf anatomischen Bildern ganz genau zeigen lassen und eingeprägt.

    LG gerald

  5. #15
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    Hallo,

    also seid ihr keine Camper sondern Freinächtiger, mit Zelt und Kocher - aber gut zu wissen, so kann man sich in Problemsituationen immer auf das eigene Recht berufen.
    Was das Erbitten der Übernachtung bei Grundbesitzern angeht, so gibt es da bestimmt nicht oft Probleme, und ich denke, daß es da zumeist auch entsprechendes Futter für die Pferde geben wird.
    Was Jagdpächter angeht, habe ich gute und schlechte Erfahrungen gemacht, sodaß ich mir schwer überlegen würde, auf Waldlichtungen oder öffentlichem Grund zu nächtigen (es gibt Jagdpächter, die äußerst allergisch auf Reiter reagieren und mit denen man nicht über Recht und Unrecht diskutieren sollte...)


    Ich werde auf jeden Fall mal anatomische Bilder studieren, damit auch ich die Stelle kenne - für den Fall der Fälle (der hoffentlich nie eintritt)

    LG, Risha

  6. #16
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    Mit Jägern rede ich nicht einmal!!!!!

    Sie haben die JAGD-Pacht und sind NICHT GrundBESIZTER oder GrundPÄCHTER, daher haben sie überhaupt nichts zu sagen!!!!
    Nur der Grundbesitzer- oder Pächter haben das Recht eine Anzeige wegen einer event vorliegenden Besitzstörung zu machen.

    LG gerald

  7. #17
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    So habe ich das noch gar nicht gesehen... aber eigentlich hast Du recht!

    Man wird halt i.d.R. angemotzt, daß man das Wild verschrecken würde - ganz extrem war das, als mein Hund noch lebte. Der ist nämlich immer ohne Leine mitgelaufen (und ist in seinen 12 1/2 Jahen nicht einmal einem Wild oder seiner Spur hinterher) - besonders interessant verlaufen die Gespräche über nicht angeleinte Hunde dann, wenn der Hund des Jagdpächters plötzlich auf und davon geht

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